Bestimmungen für Ausweise des DESV:

Im weiteren Text wurde zur besseren Lesbarkeit nur die maskuline Form gewählt, damit der Lesefluss nicht beeinträchtigt wird und so das Gesamtverständnis leichter ist. Wir betonen ausdrücklich, dass dies keine Missachtung der zahlreichen Spieler*innen sein soll, die unseren Sport genauso gut und erfolgreich betreiben.

Für Spielerpässe gelten folgende Bestimmungen:

Jede eigenmächtige Änderung oder Missbrauch des Spielerpasses wird strengstens bestraft. Der Spielerpass ist nur gültig mit der Unterschrift des Inhabers, mit der er sich allen einschlägigen Bestimmungen des zuständigen LEV’s, des DESV und der IFI unterwirft. Der Spielerpass bleibt Eigentum des DESV und ist bei einem Ausscheiden oder auf Verlangen einer Verbandsinstitution dem DESV zurück zu geben.


Für Greencard-Spielerpässe gelten folgende Bestimmungen:

Jede eigenmächtige Änderung oder Missbrauch dieses Spielerpasses wird strengstens bestraft. Dieser Ausweis ist nur gültig mit der Unterschrift des Inhabers, mit der er sich allen einschlägigen Bestimmungen des zuständigen LEV’s, des DESV und der IFI unterwirft. Der Ausweis bleibt Eigentum des Verbandes und ist bei einem Ausscheiden oder auf Verlangen einer Verbandsinstitution zurück zu geben.


Für Schiedsrichterausweise gelten folgende Bestimmungen:

Jede eigenmächtige Änderung oder Missbrauch des Schiedsrichter-Ausweises wird strengstens bestraft. Dieser Schiedsrichter-Ausweis ist nur gültig mit der Unterschrift des Inhabers, mit der er sich allen einschlägigen Bestimmungen des zuständigen LEV’s, des DESV und der IFI unterwirft. Der Ausweis bleibt Eigentum des DESV und ist bei einem Ausscheiden oder auf Verlangen einer Verbandsinstitution zurück zu geben.


Für Trainerausweise gelten folgende Bestimmungen:

Jede eigenmächtige Änderung oder Missbrauch des Trainer-Ausweises wird strengstens bestraft. Dieser Ausweis ist nur gültig mit der Unterschrift des Inhabers, mit der er sich allen einschlägigen Bestimmungen des zuständigen LEV’s, des DESV und des DOSB unterwirft. Der Ausweis bleibt Eigentum des DESV und ist bei einem Ausscheiden oder auf Verlangen einer Verbandsinstitution zurück zu geben.