Ab sofort kann das Antrags-Formular für das Vereinssplittung heruntergeladen werden:
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MERKBLATT: AUFTEILUNG SPIELRECHT
(Vereinssplitting) – Stand: 08.08.2023
- Einleitung
Seit dem 1. Oktober 2018 ist es möglich, dass ein Spieler sein Spielrecht der einzelnen Spielklassen auf mehrere Vereine aufteilen kann. (im weiteren Vereinssplitting genannt)
Diese Regelung gilt seit 2018 für den Damen- und Nachwuchsbereich.
Im Herrenbereich ist ein Vereinssplitting ab dem 01.10.2023 zulässig.
Diese Regelung gilt nur für das Mannschaftsspiel.
Für die beiden Einzelwettbewerbe (Ziel & Weit), sowie Freie Turniere, gilt weiterhin der Stammverein.
Der Antrag auf Aufteilung des Spielrechts kann nur während der normalen Wechselzeiten gestellt werden: 01.09. bis 30.09. und 01.03. bis 05.04.
Die Grüne Karte ist gültig für die Sommersaison vom 01.04. bis 30.09. und für die Wintersaison vom 01.10. bis 31.03.
Neu ab Sommer 2023:
Das Vereinssplitting kann über den DESV-Online-Shop bestellt und bezahlt werden. Einfach für jeden Spieler einen „Artikel“ in den Warenkorb legen.
Vorteile im Online-Shop: Bezahlung per PayPal oder SEPA-Lastschrift möglich. Sie erhalten sofort nach der Bestellung die Rechnung per Email PDF-Dokument zugestellt. Außerdem wird der zeitliche Ablauf auf ein Minimum beschränkt.
Der ausgefüllte Antrag und der Spielerpass müssen aber weiterhin an die DESV-Passstelle eingeschickt werden. Bitte vergessen Sie nicht die Bestell-Nr. auf dem Antrag zu vermerken.
- Begriffe
Folgende Begriffe werden im folgenden Text benutzt:
Ausführliche Beschreibung | Kurzform |
Aufteilung des Spielrechts in verschiedenen Spielklassen | Vereinssplitting |
Verein auf den der Spielerpass ausgestellt wurde | Stammverein |
Verein auf den eine Spielklasse übertragen wird | Spielklassenverein |
Nachweis zum Vereinssplittung, Anlage zum Spielerpass | Grüne Karte |
- Vorteile eines Vereinssplittings
– der Spieler bleibt mit seinem Spielerpass weiterhin bei seinem Stammverein und ist für diesen nicht „verloren“.
– ein Spieler kann für eine Winter- oder Sommersaison an einen anderen Verein „ausgeliehen“ werden, ohne, dass ein Vereinswechsel (mit zweimal neuem Spielerpass) durchgeführt werden muss.
– ein Nachwuchsspieler kann, falls in seinem Stammverein keine weiteren gleichaltrigen Spieler sind, in dieser einen Spielklasse bei einem anderen Verein spielen, aber in der nächsthöheren bei seinem Stammverein.
Beispiel 1: ein U14-Spieler lässt das Spielrecht für die Klasse U14 für den Spielklassenverein „Verein B“ eintragen, da in seinem Stammverein „Verein A“ keine weiteren U14-Spieler sind, sondern nur U16. In der Klasse U16 spielt er aber weiterhin für seinen Stammverein „Verein A“.
Beispiel 2: zwei Damen sind „alleine“ in „Verein C“, der „Verein D“ hat auch nur drei Spielerinnen. So können beide Vereine an keinem Spielbetrieb teilnehmen. Die beiden Damen vom „Verein C“ lassen sich für die Spielklasse Damen den „Verein D“ eintragen, so kann der „Verein D“ eine Damenmannschaft stellen. Die Damen können aber weiterhin für ihren Stammverein in der Spielklasse Mixed starten.
- Spielklassen
Derzeit kann das Vereinssplitting in folgenden Klassen wahrgenommen werden (gem. ISpO §110 in der Fassung vom 01.10.2022):
Spielklasse | Spielberechtigt in folgenden Spielklassen |
Herren/Damen: | Herren/Damen, Mixed, Senioren/-innen Ü50 |
Junioren U23: | Junioren U23, Herren, Mixed |
Juniorinnen U23: | Junioren U23, Damen, Mixed |
Jugend U19: | Jugend U19, Junioren U23, Herren bzw. Damen, Mixed |
Jugend U16: | Jugend U16, Jugend U19, Junioren U23, Herren bzw. Damen, Mixed |
Schüler U14: | Schüler U14, Jugend U16, Jugend U19 |
- Beantragung
Der Antrag für das Vereinssplitting ist die Seite 4 in diesem Dokument.
Der Antrag enthält folgende Angaben:
- Name, vollständige Anschrift und Geburtsdatum des Spielers
- Spielerpass-Nummer
- wurde die Grüne Karte über den Online-Shop gekauft/bezahlt die Bestell-Nr.
- den Vereinsnamen (Stammverein) auf den der Spielerpass ausgestellt wurde
- Angabe der gewünschten Spielklassenvereine in allen zulässigen Spielklassen des Spielers. Für Herrenspieler/Damenspielerinnen und U23-Spieler/-innen kann neben dem Stammverein nur ein weiterer Spielklassenverein genannt werden. Spieler der Spielklassen Jugend U19 und U16, sowie Schüler U14 können in allen zulässigen Spielklassen einen anderen Verein wählen, jedoch muss der Stammverein in einer Spielklasse benannt werden.
- wird in einer Spielklasse kein Spielklassenverein eingetragen, so wird hier der Stammverein eingetragen.
- Der/die Spielklassenverein(e) und der Stammverein müssen der Aufteilung der jeweiligen Spielklassen auf dem Antrag zustimmen.
Hinweise:
– zur Beantragung des Vereinssplittings muss neben dem Antrag auch der aktuell gültige Spielerpass an die DESV-Passstelle eingereicht werden.
– in allen Fällen muss der Stammverein in einer Spielklasse benannt werden.
- Ausstellung der „grünen Spielerkarte“ und Vermerk im Spielerpass
Die DESV-Passstelle überprüft die eingereichten Unterlagen und stellt eine grüne Spielerkarte aus, die für die gewählte Spielsaison als Bestandteil des Spielerpasses gilt.
Die Spielerkarte enthält folgende Angaben:
- Spielerkarten-Nummer (besteht aus Spielerpass-Nr. und Karten-Nr.)
- betreffende Saison, entspricht dem Gültigkeitszeitraum der Spielerkarte
- Name und Adresse des Spielers
- Geburtsdatum des Spielers
- Stammverein
- Angabe aller Spielklassen des Spielers mit den Spielklassenvereinen.
Im Spielerpass bzw. im Nachweis Meisterschaftsteilnahme wird von der DESV-Passstelle folgendes mittels Stempel im Feld für Meisterschaften eingetragen:
Für die
Wintersaison 2023/2024: |
|
Hinweis:
wurde im Spielerpass der Stempel für das Vereinssplitting eingetragen und liegt die grüne Spielerkarte nicht vor, so sind die Strafen für einen ungültigen Spielerpass auszusprechen!
7a. Gebühr und Versand der Spielerkarten (ohne Online-Shop)
Für den Antrag zum Vereinssplitting ist eine Verwaltungsgebühr laut Gebührenordnung fällig. Derzeit beträgt die Gebühr 2,00 € für Schüler/Jugendliche bis Spielklasse U19, für alle anderen 20,00 €. Der DESV stellt dem Stammverein eine Gebührenrechnung und schickt diese mit dem Spielerpass an den Stammverein. Nach Zahlungseingang erfolgt der Versand der Spielerkarte durch die Passstelle des DESV an den Stammverein.
7b. Gebühr und Versand der Spielerkarten (bei Kauf über Online-Shop)
Für den Antrag zum Vereinssplitting ist eine Verwaltungsgebühr laut Gebührenordnung fällig und wird über den Online-Shop berechnet. Die Online-Shop schickt automatisch dem Stammverein eine Gebührenrechnung per Email. Der Stammverein schickt den Antrag und den Spielerpass an dies DESV-Passstelle. Die Passstelle stempelt den Spielerpass, erstellt die grüne Karte und schickt umgehend beides wieder an den Stammverein zurück.
Vorteil über den Online-Shop: der zeitliche Ablauf wird auf ein Minimum reduziert!
- Abgelaufene Gültigkeit der grünen Spielerkarte
Die grüne Spielerkarte bleibt Eigentum des Deutschen Eisstock-Verbandes und ist nach dem Ablauf der Gültigkeitsdauer an die DESV-Geschäftsstelle wieder zurückzusenden. Die Spielerkarte wird für die Restdauer der Gültigkeit des Spielerpasses von der DESV-Passstelle archiviert. Eine elektronische Archivierung als eingescanntes PDF-Dokument ist zulässig. Der Spieler erklärt sich durch die Antragstellung mit der elektronischen Speicherung seiner diesbezüglichen Daten einverstanden. Nach Ablauf der Gültigkeit des Spielerpasses und dessen Einsendung an die DESV-Passstelle, werden die zugehörigen Spielerkarten nach Ablauf von sechs Monaten vernichtet bzw. die zugehörigen Daten gelöscht.
Garmisch-Partenkirchen, 08.08.2023
Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Eisstock-Verband e.V.
Christian Rimsl
DESV-Sportdirektor