Aufteilung des Spielrechts (Greencard)

Die Ausstellung der sogenannten „Greencards“ ist an die Wechselfrist (1.3. bis 5.4. und 1.9. bis 30.9.) gebunden. Außerhalb dieser Zeiten kann keine Greencard ausgestellt werden. Ausnahmen sind leider nicht möglich.
Da die Pass- und Spielerordnung ein Bestandteil der Satzung ist, kann diese nur durch eine Mitgliederversammlung geändert werden.
Ein Präsidiumsbeschluss bzw. ein Beschluss des DESV-Verbandsausschusses genügen hier nicht.
Auch ist es nicht möglich „Greencards“ vom Sommer 2020, wegen damaliger Nichtverwendung, auf die Sommersaison 2021 umzuschreiben.
Mit sportlichen Grüßen
Christian Rimsl
DESV-Geschäftsstelle