Die Regelungen der Grünen Karte erklärt

Aus gegebenen Anlass, nochmals die Regelungen der Grünen Karte erklärt:

  • Die Grüne Karte kann vom 1.9. bis 30.9. beantragt werden. Nicht davor und nicht danach.
  • Der Artikel im Online-Shop wird zum 1.9. bis 30.9. freigeschaltet, Grund siehe oben.
  • Die Grüne Karte ist vom 1.10. bis 31.3. gültig. Keinen Tag vorher und keinen Tag länger.
  • Es muss in einer Spielklasse zwingend der Stammverein (eingetragen im Spielerpass) benannt werden. Sonst wäre es ein Vereinswechsel
  • Wird z.B. in der Spielklasse Herren bzw. Damen ein anderer Verein eingetragen, sind sämtliche Wettbewerbe, und da ist es unerheblich ob Meisterschaften, Pokal oder Vereinsturnier, bei diesem Verein zu spielen und nicht beim Stammverein. Der Spieler/die Spielerin wechseln in dieser Spielklasse zu dem anderen Verein.
    Wenn mit dem Stammverein Turniere gespielt werden sollen, muss das über eine Auswahl geschehen.
  • Für den Zielwettbewerb, den Weitenwettbewerb und für Freie Turniere gilt immer der Stammverein.