Der „alte“ Antrag ist natürlich weiterhin gültig.
MERKBLATT: AUFTEILUNG SPIELRECHT
(Vereinssplitting) – Stand: 29.08.2019
1. Einleitung
Ab dem 1. Oktober 2018 ist es möglich, dass ein Spieler sein Spielrecht der einzelnen Spielklassen auf mehrere Vereine aufteilen kann. (im weiteren Vereinssplitting genannt)
Diese Regelung gilt derzeit nur für den Damen- und Nachwuchsbereich. Im Herrenbereich ist ein Vereinssplitting vorerst nicht zulässig.
Von dieser Regelung ist auch der Weitenwettbewerb ausgenommen
Der Antrag auf Aufteilung des Spielrechts kann nur während der normalen Wechselzeiten gestellt werden: 01.09. bis 30.09. und 01.03. bis 05.04.
2. Begriffe
Folgende Begriffe werden im folgenden Text benutzt:
Ausführliche Beschreibung | Kurzform |
Aufteilung des Spielrechts in verschiedenen Spielklassen | Vereinssplitting |
Verein auf den der Spielerpaß ausgestellt wurde | Stammverein |
Verein auf den eine Spielklasse übertragen wird | Spielklassenverein |
3. Vorteile eines Vereinssplittings
– der Spieler bleibt mit seinem Spielerpass weiterhin bei seinem Stammverein und ist für diesen nicht „verloren“.
– ein Spieler kann für eine Winter- oder Sommersaison an einen anderen Verein „ausgeliehen“ werden, ohne, dass ein Vereinswechsel (mit zweimal neuem Spielerpass) durchgeführt werden muss.
– ein Nachwuchsspieler kann, falls in seinem Stammverein keine weiteren gleichaltrigen Spieler sind, in dieser einen Spielklasse bei einem anderen Verein spielen, aber in der nächsthöheren bei seinem Stammverein.
Beispiel 1: ein U14-Spieler lässt das Spielrecht für die Klasse U14 für den Spielklassenverein „Verein B“ eintragen, da in seinem Stammverein „Verein A“ keine weiteren U14-Spieler sind, sondern nur U16. In der Klasse U16 spielt er aber weiterhin für seinen Stammverein „Verein A“.
Beispiel 2: zwei Damen sind „alleine“ in „Verein C“, der „Verein D“ hat auch nur drei Spielerinnen. So können beide Vereine an keinem Spielbetrieb teilnehmen. Die beiden Damen vom „Verein C“ lassen sich für die Spielklasse Damen den „Verein D“ eintragen, so kann der „Verein D“ eine Damenmannschaft stellen. Die Damen können aber weiterhin für ihren Stammverein in der Spielklasse Mixed starten.
4. Spielklassen
Derzeit kann das Vereinssplitting in folgenden Klassen wahrgenommen werden (gem. ISpO §103 in der Fassung vom 01.10.2014):
Spielklasse | Spielberechtigt in folgenden Spielklassen |
Herren: | Herren, Mixed, Senioren Ü50 Vereinssplitting derzeit nicht zulässig |
Damen: | Damen, Mixed, Seniorinnen Ü50 |
Junioren U23: | Junioren U23, Herren, Mixed |
Juniorinnen U23: | Junioren U23, Damen, Mixed |
Jugend U19: | Jugend U19, Junioren U23, Herren bzw. Damen, Mixed |
Jugend U16: | Jugend U16, Jugend U19, Junioren U23, Herren bzw. Damen, Mixed |
Schüler U14: | Schüler U14, Jugend U16, Jugend U19 |
5. Beantragung
Der Antrag für das Vereinssplitting kann auf der Homepage des DESV kostenlos heruntergeladen werden.
Der Antrag enthält folgende Angaben:
– Name, vollständige Anschrift und Geburtsdatum des Spielers
– Spielerpaß-Nummer
– den Vereinsnamen (Stammverein) auf den der Spielerpass ausgestellt wurde
– betreffende Spielsaison (01.10.-31.03. oder 01.04.-30.09. der jeweiligen Spielsaison) für die die Aufteilung gelten soll
– Angabe der gewünschten Spielklassenvereine in allen zulässigen Spielklassen des Spielers. Für Damenspielerinnen und U23-Spieler kann neben dem Stammverein nur ein weiterer Spielklassenverein genannt werden. Spieler der Spielklassen Jugend U19 und U16, sowie Schüler U14 können in allen zulässigen Spielklassen einen anderen Verein wählen, jedoch muss der Stammverein in einer Spielklasse benannt werden.
– wird in einer Spielklasse kein Spielklassenverein eingetragen, so wird hier der Stammverein eingetragen.
– Der/die Spielklassenverein(e) und der Stammverein müssen der Aufteilung der jeweiligen Spielklassen auf dem Antrag zustimmen.
Hinweise:
– zur Beantragung des Vereinssplittings muss neben dem Antrag auch der aktuell gültige Spielerpass an die DESV-Passstelle eingereicht werden.
– in allen Fällen muss der Stammverein in einer Spielklasse benannt werden.
6. Ausstellung der „grünen Spielerkarte“ und Vermerk im Spielerpass
Die DESV-Passstelle überprüft die eingereichten Unterlagen und stellt eine „grüne Spielerkarte“ aus, die für die gewählte Spielsaison als Bestandteil des Spielerpasses gilt.
Die Spielerkarte enthält folgende Angaben:
– Spielerkarten-Nummer (besteht aus Spielerpaß-Nr. und Karten-Nr.)
– betreffende Saison, entspricht dem Gültigkeitszeitraum der Spielerkarte
– Name und Adresse des Spielers
– Geburtsdatum des Spielers
– Stammverein
– Angabe aller Spielklassen des Spielers mit den Spielklassenvereinen.
– Im Spielerpass wird von der DESV-Passstelle ein Stempel im Feld für Meisterschaften eingetragen: (Muster im PDF Dokument)
Hinweise:
– Meisterschaftsteilnahmen, die normalerweise im Spielerpass gestempelt werden, sind auf der grünen Spielerkarte zu stempeln.
– wurde im Spielerpass der Stempel für das Vereinssplitting eingetragen und liegt die grüne Spielerkarte nicht vor, so sind die Strafen für einen ungültigen Spielerpass auszusprechen.
7. Gebühr und Versand der Spielerkarten
Für den Antrag zum Vereinssplitting ist eine Verwaltungsgebühr laut Gebührenordnung fällig. Derzeit beträgt die Gebühr 2,00 € für Jugendliche bis Spielklasse U19, für alle anderen 20,00 €.
Der DESV stellt dem Stammverein eine Gebührenrechnung und schickt diese mit dem Spielerpass an den Stammverein. Nach Zahlungseingang erfolgt der Versand der Spielerkarte durch die Passstelle des DESV an den Stammverein.
8. Abgelaufene Gültigkeit der grünen Spielerkarte
Die grüne Spielerkarte bleibt Eigentum des Deutschen Eisstock-Verbandes und ist nach dem Ablauf der Gültigkeitsdauer an die DESV-Geschäftsstelle wieder zurück zu senden. Die Spielerkarte wird für die Restdauer der Gültigkeit des Spielerpasses von der DESV-Passstelle archiviert. Eine elektronische Archivierung als eingescanntes PDF-Dokument ist zulässig. Der Spieler erklärt sich durch die Antragstellung mit der elektronischen Speicherung seiner diesbezüglichen Daten einverstanden. Nach Ablauf der Gültigkeit des Spielerpasses und dessen Einsendung an die DESV-Passstelle, werden die zugehörigen Spielerkarten nach Ablauf von sechs Monaten vernichtet bzw. die zugehörigen Daten gelöscht.
Garmisch-Partenkirchen, 29.08.2019
Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Eisstock-Verband e.V.
Christian Rimsl
DESV-Sportdirektor