Training im Eisstocksport

Der Deutsche Eisstock-Verband hat Ende April beim DOSB ein Konzept eingereicht, um einen kontaktlosen- und den  hygienevorschriften entsprechenden Trainingsbetrieb zu ermöglichen.

Der Deutsche Eisstock-Verband kann keinem Verein erlauben oder verbieten den Trainingsbetrieb wieder aufzunehmen, dafür sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auch keine Empfehlungen oder verbindliche Aussagen aussprechen können, da die Vorschriften in jedem Bundesland anders beschlossen bzw. gehandhabt werden.

Stellvertretend für Bayern können wir folgenden Link aufführen: im letzten Absatz des Artikels wird die Situation im Sport erklärt.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/corona-massnahmen-das-aendert-sich-ab-montag-in-bayern,RyPA9nI

Weitere Stellen für Auskünfte sind in Bayern:
Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/240/baymbl-2020-240.pdf
– der BLSV (www.blsv.de)
https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/Handlungsempfehlungen.pdf
– sowie die örtlichen Behörden (Gemeinde, Gesundheitsamt usw.)