Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Paß-Umschreibungsanträge (Vereinswechsel) für den Sommerspielbetrieb bis spätestens 5. April 2025 mit allen Unterlagen (roter Spielerpaßantrag, Spielerpaß mit Freigabe) bei der DESV-Geschäftsstelle einzureichen sind.
Das gleiche gilt für die Beantragung der “Greencard” (Aufteilung des Spielrechts).
Spielerpass-Anträge sind nur bei den zuständigen
Geschäftsstellen der Landes-Eissport-Verbänden erhältlich.
(Bestellung Spielerpass-Anträge: hier klicken)
Wir weisen darauf hin, dass nur Original-Anträge durch die DESV-Passstelle bearbeitet werden.
Fotokopien oder eingescannte Dokumente können nicht bearbeitet werden und werden kommentarlos zurückgeschickt.
Die Spielberechtigung wird an dem Tag der Passumschreibung durch die DESV-Passstelle gültig, aber keinesfalls vor dem 1. März 2025.
Für Umschreibungsanträge, die nach dem 5. April 2025 eingehen, kann die Spielberechtigung nicht vor dem 1. September 2025 gültig werden.
Deutscher Eisstock-Verband e.V.
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82452 Garmisch-Partenkirchen
Telefon (0 88 21) 9 51 00
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