Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Paß-Umschreibungsanträge (Vereinswechsel) für den Winterspielbetrieb bis spätestens 30. September 2021 mit allen Unterlagen (roter Spielerpaßantrag, Spielerpaß mit Freigabe) bei der DESV-Geschäftsstelle einzureichen sind. Bei eingeschriebenem Brief genügt der Poststempel (kein Freistempler) mit gleichem Datum zur Bearbeitung.
Das gleiche gilt für die Beantragung der „Greencard“ (Aufteilung des Spielrechts).
Spielerpaß-Anträge sind bei den zuständigen LEV-Geschäftsstellen ( z.B. BEV 089-1 57 99 20 oder per Mail an m.mammitzsch@bev-eissport.de ) erhältlich.
Für Umschreibungsanträge, die nach dem 30. September 2021 eingehen, kann die Spielberechtigung nicht vor dem 1. März 2022 gültig werden.
Deutscher Eisstock-Verband e.V.
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