Diese müssen spätestens am 30. September eines Kalenderjahres mit allen Unterlagen bei dem DESV eingegangen sein. Bei eingeschriebenem Brief genügt der Poststempel (kein Freistempler) mit gleichem Datum zur Bearbeitung.
Die Spielberechtigung wird keinesfalls vor dem 1. Oktober gültig.
Für Vereinswechselanträge, die nach dem 30 . September bei dem DESV eingehen, kann die Spielberechtigung nicht vor dem 1. April des darauffolgenden Jahres gültig werden.
Spielerpaß-Anträge sind bei den zuständigen LEV Geschäftsstellen (z.B. BEV 089-1 57 99 20 oder per Mail an info@bev-eissport.de) erhältlich. Für Umschreibungsanträge, die nach dem 30. September 2018 eingehen, kann die Spielberechtigung nicht vor dem 01. April 2019 gültig werden.
Deutscher Eisstock-Verband e.V.
Postfach 1255
82452 Garmisch-Partenkirchen
Telefon (0 88 21) 9 51 00
Telefax (0 88 21) 95 10 15