Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die neue Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) für das Jahr 2018 nun auch auf Deutsch vorliegt. Sie tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Folgende Änderungen sind unter anderem ab Beginn nächsten Jahres gültig:
Neu aufgenommen in Kategorie „S2. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika“ sind die Wachstumsfaktor-Modulatoren Thymosin beta-4 und das davon abgeleitete TB-500. Beide Substanzen sind nicht als Arzneimittel zugelassen, Thymosin beta-4 befindet sich in klinischen Studien zur Behandlung bestimmter Augenkrankheiten.Tulobuterol ist als ein weiteres Beispiel für verbotene Beta-2-Agonisten in Kategorie „S3. Beta-2-Agonisten“ genannt. Glycerol war bislang gemäß Kategorie „S5. Diuretika und Maskierungsmittel“ als Plasmaexpander verboten und ist ab 2018 nicht mehr in der Verbotsliste aufgeführt.
In der Kategorie „M2. 2. Chemische und physikalische Manipulation“ wurde neu definiert, dass Intravenöse Infusionen ab 2018 in einem Volumen von insgesamt 100 ml innerhalb von 12 Stunden erlaubt sind, wenn die enthaltenen Substanzen erlaubt sind.
Neu in die Kategorie „S6. b: Spezifische Stimulanzien“ hinzugefügt, wurde die Substanz 1,3-Dimethylbutylamin. 1,3-Dimethylbutylamin ähnelt in seiner Struktur und Wirkung dem bereits seit einigen Jahren in der Verbotsliste genannten Methylhexanamin (= 1,3-Dimethylamylamin) und kann wie dieses, ebenso in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sein.
Alkohol ist ab 1. Januar 2018 nicht mehr Bestandteil der WADA-Verbotsliste.
Die WADA-Verbotsliste 2018 (Deutsch und Englisch) sowie eine Zusammenfassung der Änderungen finden Sie auf der Homepage der NADA.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Bunthoff
Eva Bunthoff . Leiterin Öffentlichkeitsarbeit
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