Wechselfrist zur Sommersaison 2017

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Paß-Umschreibungsanträge (Vereinswechsel) für den Sommerspielbetrieb bis spätestens 05. April 2017 mit allen Unterlagen (roter Spielerpaßantrag, Spielerpaß mit Freigabe) bei der DESV-Geschäftsstelle einzureichen sind. Bei eingeschriebenem Brief genügt der Poststempel (kein Freistempler) mit gleichem Datum zur Bearbeitung

Die Spielberechtigung wird keinesfalls vor dem 1. April 2017 gültig.

Spielerpaß-Anträge sind bei den zuständigen LEV-Geschäftsstellen ( z.B. BEV 089-1 57 99 20 oder per Mail an info@bev-eissport.de ) erhältlich.

Für Umschreibungsanträge, die nach dem 05. April 2017 eingehen, kann die Spielberechtigung nicht vor dem 1. Oktober 2017 gültig werden.

Deutscher Eisstock-Verband e.V.
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82452 Garmisch-Partenkirchen

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