Wechselfrist zur Sommersaison 2018

Wechselfrist zur Sommersaison 2018

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Paß-Umschreibungsanträge (Vereinswechsel) für den Sommerspielbetrieb bis spätestens 05. April 2018 mit allen Unterlagen (roter Spielerpaßantrag, Spielerpaß mit Freigabe) bei der DESV-Geschäftsstelle einzureichen sind. Bei eingeschriebenem Brief genügt der Poststempel (kein Freistempler) mit gleichem Datum zur Bearbeitung

Spielerpaß-Anträge sind bei den zuständigen LEV-Geschäftsstellen ( z.B. BEV 089-1 57 99 20 oder per Mail an info@bev-eissport.de ) erhältlich.

Für Umschreibungsanträge, die nach dem 05. April 2018 eingehen, kann die Spielberechtigung nicht vor dem 1. Oktober 2018 gültig werden.

Deutscher Eisstock-Verband e.V.
Postfach 1255
82452 Garmisch-Partenkirchen

Telefon (0 88 21) 9 51 00 
Telefax (0 88 21) 95 10 15
info@eisstock-verband.de