Auf dem IFI-Kongress diesen Sommer in Bruneck wurde von den Nationen einstimmig beschlossen, dass die Wechselfrist im Herbst wie folgt geändert wird:
Bisher:
01.09. bis 30.09.
Ab sofort NEU:
- 25.09. bis 31.10.
- es ist nur noch ein Wechsel möglich (dies gilt für beide Wechselfristen Frühjahr und Herbst)
Folgende Änderungen wurden im schriftlichen Umlaufverfahren von den Mitgliedern des DESV beschlossen und gelten ab sofort für die DESV-Passordnung:
- Die Wechselfrist beginnt am 25.09. und endet am 31.10. und es ist nur ein einmaliger Wechsel, ISpO, in diesem Zeitraum möglich
- Der Zeitraum für die Beantragung des Vereinssplittings ändert sich NICHT und ist weiterhin 01.09. bis 30.09. !
- Die Beschränkung bei Damen/Herren und U23 beim Vereinssplitting neben dem Stammverein nur einen weiteren Verein eintragen zu dürfen entfällt ab sofort. Diese Regelung betrifft nur die Ü50, da hier die Aktiven in drei Spielklassen spielen dürfen (Damen/Herren, Mixed und Ü50).
- Die Frist für den Vereinswechsel wegen Inaktivität wird der ISpO angeglichen: von 24 Monate auf 12 Monate gesenkt.
In der Pass-Ordnung wurde im Artikel 7 Nr. 3 folgendes beschlossen:
- Beantragung des Vereinssplittings bei Neuausstellung eines Spielerpasses ist ganzjährig möglich. Beide Anträge müssen zusammen eingereicht werden.
- Beantragung des Vereinssplittings zu einem bereits vorhandenen Spielerpass ist nur in der Zeit vom 01.09. bis 30.9. bzw. 01.03. bis 31.03. möglich.
- Beantragung des Vereinssplittings ist bei einem Vereinswechsel möglich. Beide Anträge müssen zusammen eingereicht werden.
- Wird in der Wechselfrist ein Vereinswechsel, bei einer aktuell gültigen Grünen Karte, durchgeführt, muss auch das Vereinssplitting neu beantragt werden (Hinweis: wegen neuem Stammverein)
Hinweis zu 3. und 4.:
Diese beiden Regelungen betreffen den Zeitraum 01.10. bis 31.10.