News zu Satzungen und Ordnungen 2016

Im Rahmen der 27. DESV Mitgliederversammlung wurde über Änderungen in der DESV Schiedsrichterordnung abgestimmt. Folgende Änderungen besitzen seit dem 30.04.2016 Gültigkeit.

 

Art. 2 Punkt 6.4

e) bei Verhängung von Strafen nach 706 a und b, 707 und 713.

 

Art 3. Punkt 2.2

Statt „folgende Verstöße werden geahndet“ heißt es jetzt:

Insbesondere werden folgende Verstöße geahndet.

i)       Missachtung von Bestimmungen, Regeln, Beschlüssen und Anordnungen

 

Art. 4

3.4 Neuaufnahme: Es gilt auch § 806 ISpO