Nachweis zur Erstattung der Fahrtkosten zur sportmedizinischen Untersuchung

Erläuterungen zum Nachweis:
Bei Benutzung eines eigenen PKW werden pro KM 0,30 € erstattet.
Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln: die entstandenen Kosten (Belege für Bahnfahrt 2. Klasse und/oder Busfahrt/Straßenbahn beifügen).
Taxifahrten können grundsätzlich nicht erstattet werden!

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